AGB

DIE ANGEBOTENE LEISTUNG
1.1. Der Umfang, der von ANITAGROHE raumeffizienz erbrachten Leistungen ist in dem jeweiligen Angebot festgelegt. Er wird durch die Auftragsbestätigung bestätigt. Der Leistungsumfang kann sich in Einzelfällen ändern, falls dies dem Verständnis des Vorschlags dient.


1.2. Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen und Entwürfe basieren auf den Maßen und Angaben des Auftraggebers. Es kann daher keine Gewährleistung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.


1.3. Alle von ANITAGROHE raumeffizienz erbrachten Leistungen verstehen sich als reine Entwurfsplanungen. Die Umsetzung und Ausführung der Entwürfe muss in jedem Fall vor Ort von einem geeigneten Fachbetrieb geprüft werden. Mit der Umsetzung kann erst begonnen werden, wenn keinerlei Bedenken seitens des Fachbetriebes bestehen.


1.4. Die Entwürfe verstehen sich als Anregungshilfe. Es wird vom Auftraggeber akzeptiert, dass Gestaltung immer einem subjektiven Empfinden unterliegt. Das Gefallen ist vom jeweiligen Geschmack des Betrachters abhängig. ANITAGROHE raumeffizienz haften nicht bei Nicht-Gefallen.

2. UMFANG DER LEISTUNG
2.1. ANITAGROHE raumeffizienz verpflichtet sich, eine sorgfältige Entwurfsplanung zu liefern. Der Lieferumfang ist im jeweiligen Angebot beschrieben.


2.2. Sämtliche persönliche Daten, die der Auftraggeber zum Zweck der Auftragserfüllung an ANITAGROHE raumeffizienz übermittelt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.


2.3. Das Urheberrecht aller erbrachten Leistungen bleibt bei ANITAGROHE raumeffizienz. Der Auftraggeber stimmt einer anonymisierten Darstellung im Internet oder in Printmedien zu Dokumentations- oder Webezwecken zu. Falls dies vom Auftraggeber nicht gewünscht wird, muss die Information darüber bereits bei der Beauftragung erfolgen.


2.4. Für im Rahmen der Leistungen erbrachte Produktinformationen und Herstellerangaben kann von Seiten ANITAGROHE raumeffizienz keine Gewähr übernommen werden.

3. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGSRECHTE, SCHUTZRECHTE
(1) Alle Arbeitsunterlagen, insbesondere Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten, Dateien (Layout-, Grafikdateien u.a.), Aufzeichnungen die ANITAGROHE raumeffizienz im Rahmen der Leistungserbringung anfertigt, verbleiben bei ANITAGROHE raumeffizienz. Der Kunde hat diesbezüglich kein Herausgaberecht.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragsrechnungen behält sich ANITAGROHE raumeffizienz das Eigentum an allen gelieferten Leistungen, Unterlagen und Gegenständen vor. Machen Dritte Rechte an den von ANITAGROHE raumeffizienz unter Vorbehalt gelieferten Leistungen geltend, hat der Kunde auf das Eigentum von ANITAGROHE raumeffizienz hinzuweisen und ANITAGROHE raumeffizienz unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Soweit im Rahmen der Beauftragung durch den Kunden Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, als geistige Schöpfungen von ANITAGROHE raumeffizienz entstehen, sind diese durch das Urhebergesetz und andere Schutzgesetze geschützt. Dies gilt auch dann, soweit die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe bestritten wird. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht, für eine über das beauftrage Projekt hinaus gehendes, am Recht des geistigen Eigentums von ANITAGROHE raumeffizienz, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(4) Für die Nutzung des geistigen Eigentums von ANITAGROHE raumeffizienz, über das beauftrage Projekt hinaus gehend, wird ein gesondertes Nutzungshonorar erhoben.

(5) ANITAGROHE raumeffizienz behält sich das Recht vor erbrachte Leistungen zu archivieren und für Präsentationszwecke bereit zu halten und zu verwenden.

(6) ANITAGROHE raumeffizienz ist berechtigt ihre Leistungen zu kennzeichnen und zu signieren.

4. PREISE
4.1. Die Preise für die jeweilige Leistung von ANITAGROHE raumeffizienz   sind aus dem Angebot ersichtlich.

4.2. Falls auf Leistungen von ANITAGROHE raumeffizienz ein Anspruch seitens der Künstlersozialkasse bestehen, kann diese Forderung an den Auftraggeber weitergegeben werden.

4.3. Die Zahlung für die Leistungen erfolgt nach Vereinbarung, per Vorkasse oder in bar beim Beratungstermin.

5. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Mit Beginn der Tätigkeit oder mit Eingang der Zahlung des Auftragswerts kommt es zum Vertragsabschluss zwischen ANITAGROHE raumeffizienz und dem Auftraggeber.

6. LIEFERZEIT UND LIEFERFRISTEN
6.1. Die Lieferfrist der vereinbarten Leistung seitens ANITAGROHE raumeffizienz beginnt mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto von ANITAGROHE raumeffizienz oder schriftlicher Auftragsbestätigung (Email oder Postweg). Die Dauer wird zuvor in der Auftragsbestätigung oder mündlich bekannt gegeben.


6.2. ANITAGROHE raumeffizienz übernimmt keine Haftung, wenn sich aufgrund fehlender oder unvollständiger Planungsinformationen der vereinbarte Liefertermin verzögert.


6.3. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird dieser Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, die bis dahin erfolgte Leistung werden in von Auftragnehmer in Rechnung gestellt. 

7. HAFTUNG
7.1. Falls auf Grund höherer Gewalt Informationen und Daten, die der Auftragserfüllung dienen verloren gehen oder beschädigt werden, kann ANITAGROHE raumeffizienz nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die während des Postwegs verloren gehen.


7.2. ANITAGROHE raumeffizienz haftet nicht für Schäden, die nicht im unmittelbaren Leistungsgegenstand entstanden sind. Insbesondere ANITAGROHE raumeffizienz kann nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden haftbar gemacht werden.


7.3. ANITAGROHE raumeffizienz haftet nicht für Leistungen jeglicher Art von zu Werbezwecken verlinkten Drittleistern.

7.4. ANITAGROHE raumeffizienz haftet nicht für Leistungen durch Dritte. (Subunternehmer, Hersteller und Lieferanten)

8. ÄNDERUNGEN
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftform. ANITAGROHE raumeffizienz muss ausdrücklich schriftlich zustimmen.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche Wirksame ersetzen, die den berechtigten Interessen der Vertragspartner am besten gerecht wird.

10. GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT
10.1. Für etwaige rechtliche Streitigkeiten gilt der Sitz des Unternehmens ANITAGROHE raumeffizienz.


10.2. Es gilt für sämtliche Geschäftsverbindungen das deutsche Recht. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen.

(Stand: 01.05.2021)
 

Kontakt

+49 (0)711 720 70 848

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